Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
Philipp Maurer, Hochzeits- und Eventsänger
Stand: 1. Juni 2018

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von Philipp Maurer (“Künstler”) als Sänger, Hochzeits- und Eventsänger.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt; dies gilt auch für den Fall, dass der Künstler diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abbedingung der Textform.

2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Bei der Bewerbung der Dienstleistung durch den Künstler ist mit der Einräumung der Möglichkeit zur Auftragsanfrage noch kein verbindliches Angebot verbunden.
2.2. Wenn der Kunde eine konkrete Anfrage stellt, kann der Künstler den Eingang dieser Anfrage zunächst bestätigen. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Anfrage eingegangen ist.
2.3. Der Künstler erstellt auf der Grundlage der Anfrage des Kunden und/oder eines gemeinsamen Planungsgesprächs dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich, mündlich oder fernmündlich annimmt.

3. Leistungsumfang, Vertretung
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt der Künstler seine Leistungen nach besten Gewissen auf der Grundlage der üblichen Güte und der rechtlichen sowie tatsächlichen Rahmenbedingungen des Auftrags; der Künstler ist nicht zur Ausweitung des Leistungsspektrums auf Kundenanfrage bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet.
3.3. Die Art und Ausgestaltung der künstlerischen Darbietung liegt allein beim Künstler.
3.4. Leistungen in Bezug auf die Künstlersozialkasse sowie GEMA-Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufführungen werden vertragsgemäß nicht vom Künstler übernommen, sondern fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.

4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde wird den Künstler unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versehen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird den Künstler über alle Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch den Künstler wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.2. Soweit Gestaltungsleistungen auf Entwürfen und Vorlagen des Kunden beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte den Künstler wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Künstler von jeglicher Haftung freizustellen und dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4.3. Der Kunde versichert, dass dem Auftritt keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Für behördenpflichtige Anmeldungen und Sicherheitsaspekte sorgt der Kunde und trägt die volle Verantwortung.
4.4. Für die persönliche Sicherheit des Künstlers am Veranstaltungsort sowie für Schäden am Equipment des Künstlers, die durch den Kunden oder Dritte im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, haftet der Kunde nach Maßgabe des BGB, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4.5. Der Kunde stellt die rechtzeitige Zugangsmöglichkeit des Künstlers zum Ort des Auftritts sicher, außerdem das Vorhandensein einer 220/230V-Steckdose nicht weiter als fünf Meter entfernt vom Auftrittsort. Für die im Falle einer defekten oder nicht VDE-gerechten Steckdose eventuell entstehenden Schäden am Material des Künstlers haftet der Kunde vollumfänglich.
4.6 Der Kunde trägt die Verantwortung für die korrekte Meldung der Veranstaltung bei der GEMA und/oder der Künstlersozialkasse, soweit dies erforderlich ist. GEMA- und KSK-Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

5. Urheberrecht
5.1. Die vom Künstler im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erstellten und/oder vorgetragenen Werke unterliegen dem Schutz des deutschen Urheberrechts. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke selbst oder einzelne Gestaltungselemente des Werks in anderer Form zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung und weitere Verwendung von Tonaufnahmen oder Videoaufnahmen mit Ton anlässlich der Durchführung eines Auftritts des Künstlers.
5.2. Die Weitergabe, Aufführung, Sendung, etc. von Ton- und Videomaterial, das während des Auftritts des Künstlers vom Kunden oder in dessen Auftrag angefertigt wurde, ist grundsätzlich nicht gestattet.
5.3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind Entwürfe und fertige Texte, die dem Kunden im Rahmen der Durchführung überlassen werden, nach Beendigung des Auftrags ohne weitere Aufforderung vom Kunden zu vernichten. Eine Weitergabe an Dritte und/oder die anderweitige Nutzung – auch in Teilen – ist nicht gestattet.

6. Vergütung
6.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die im Rahmen des Vertrages vereinbarte Gage an den Künstler zu zahlen.
6.2. Der Künstler ist als Kleinunternehmer von der Ausweisung der Umsatzsteuer nach § 19 UStG befreit. Die vereinbarte Gage versteht sich “brutto wie netto”.
6.3. Die Zahlung erfolgt in bar unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung. Davon kann nur abgewichen werden, wenn im Vorfeld schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.4. Die Zahlung kann auf Wunsch des Kunden unbar per Überweisung erfolgen. In diesem Falle muss der vereinbarte Betrag spätestens fünf Tage VOR dem Leistungsdatum dem Konto des Künstlers gutgeschrieben worden sein. Anderenfalls gilt die Leistung als erbracht und ist auch nachträglich zu zahlen.
6.5. Die vereinbarte Gage enthält weder GEMA-, noch KSK-Gebühren.

7. Haftung
7.1. Der Künstler haftet im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
7.2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Künstler, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten).
7.3. Uneingeschränkt haftet der Künstler aufgrund einer Garantie und nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Künstlers beruhen. Darüber hinaus haftet der Künstler uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.
7.4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8. Rücktritt, Kündigung, Vertragsverletzung
8.1. Verträge können vom Künstler bis zur vollständigen Auftragsausführung aus wichtigem Grund gekündigt werden; das Recht beider Vertragspartner zu Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Der Künstler ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. dieser AGB nachhaltig verletzt oder der Kunde seiner vereinbarten Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.
8.2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Der Künstler kann in diesem Falle pauschal folgende anteilige Vergütung vom Kunden verlangen: 30% der vereinbarten Gage, wenn noch mehr als sechs Monate, 60% wenn weniger als sechs, aber mehr als drei Monate und 90%, wenn mehr als drei Wochen, aber weniger als drei Monate zwischen der Kündigung bzw. dem Rücktritt und dem Tag der Veranstaltung liegen. Bei kurzfristigeren Erklärungen in diesem Sinne (Kündigung bzw. Rücktritt) sind 100% der Vergütung fällig. Hat der Kunde die Vergütung bereits voll oder teilweise geleistet, gelten die vorstehenden Sätze für das Behaltendürfen der Vergütung in der jeweiligen Höhe entsprechend.
8.3. Mit den Zahlungen nach Absatz 2 und 3 erwirbt der Kunde an Werken, Entwürfe etc. keine Rechte; Dokumente, Daten und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Besitz des Kunden sind, sind unverzüglich an den Künstler nach dessen Wahl zurückzugeben oder zu vernichten.
8.4. Im Falle schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Gage festgesetzt. Zu einer schuldhaften Vertragsverletzung seitens des Kunden zählt auch die Absage des Auftritts durch den Ausfall der Hochzeit. Sollte auf Grund besonderer Umstände (z.B. plötzliche schwere Erkrankung, Todesfall im Familienkreis, Verkehrsunfall, unvorhersehbarer Stau, höhere Gewalt, etc.) der Künstler zum vereinbarten Termin zu spät oder gar nicht erscheinen können, gilt dies nicht als schuldhafte Vertragsverletzung. Es kann durch den Künstler keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Die Gage ist in diesem Falle nicht zu zahlen.

9. Sonstige Bestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag zwischen dem Dienstleister und einem Kunden, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist der Gerichtsstand der Sitz des Künstlers.

10. Salvatorische Klausel
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düren.